Page 16 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Mai 2026
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AUS DEM VORSTAND
2010 alle drei Bereiche über der Inflationsrate. Zwischen 2020 tungsanstiege, Abschaffung der beitragsfreien Ehegatten-
und 2024 blieb lediglich der ambulante Sektor unterhalb der versicherung).
Inflationsrate. ■ Kategorie B: Reformen mit unsicheren oder negativen Aus-
Die FKG identifiziert zwei zentrale Ursachen für die Ausga- wirkungen auf die Versorgungsqualität (z. B. höhere Zu-
benentwicklung: zahlungen, Absenkung des Krankengeldes).
1. Die Preiskomponente: In vielen Leistungsbereichen – ins-
besondere bei Arzneimitteln, Heilmitteln und der stationä- Eine Auswahl aus den Reformvorschlägen:
ren Versorgung – stiegen die Vergütungen schneller als die Die kumulierte Finanzwirkung aller Reformen wird auf
Einnahmen. Dies führte zu einer Ausgabeninflation, die die 42,3 Mrd. Euro (2027) und 63,9 Mrd. Euro (2030) geschätzt.
GKV an ihre Grenzen bringt. Die größten Einsparungen werden dabei nicht durch pau-
2. Strukturelle Effekte: Über- und Fehlversorgungen, Minder- schale Kürzungen, sondern durch strukturelle Anpassungen
einnahmen im Bereich von kostenlos mitversicherten erzielt:
Menschen und Menschen, die ALG2 oder Bürgergeld erhal-
ten, mangelnde Evidenzbasierung bestimmter Leistungen 1. Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden
und ineffiziente Verwaltungsstrukturen treiben die Kosten durch den Bund (12,0 Mrd. Euro 2027)
weiter in die Höhe. Diese Maßnahme entlastet die GKV direkt, indem der
Die vorgeschlagenen Reformen zielen daher darauf ab, diese Bund die Beiträge für Leistungsbezieher von Bürgergeld
Dynamik zu bremsen – nicht durch pauschale Kürzungen, übernimmt. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dies eine
sondern durch zielgenaue Eingriffe in die Vergütungssyste- entlastende Komponente, da das Bundesland überdurch-
me, die Bürokratie abbauen und die Versorgung evidenzba- schnittlich viele Bürgergeldempfänger hat. Allerdings
sierter gestalten. bleibt die Frage, ob der Bund diese Mehreinnahmen tat-
sächlich in die GKV reinvestiert oder ob es sich um eine
Einnahmen: reine Buchungsmaßnahme handelt. Für M-V könnte dies
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV stieg von langfristig die Finanzierung der GKV stabilisieren, da die
2,5 % (2025) auf 2,9 % (2026) und wird bis 2030 voraussicht- finanzielle Belastung durch sozial Schwache auf den Bund
lich 4,7 % erreichen. übergeht und dieser auch die tatsächlich entstandenen
Die steigenden Beiträge verstärken die soziale Ungleichheit, Krankheitskosten übernehmen müsste.
da Geringverdiener einen größeren Anteil ihres verfügbaren
Einkommens für Krankenversicherungsbeiträge aufwenden 2. Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege (5,5 Mrd.
müssen und deren Netto-Einkommen dadurch überproporti- Euro 2027)
onal belastet wird. Gleichzeitig stagniert das Beitragsauf- Die FKG schlägt vor, die Vergütungssteigerungen in allen
kommen aufgrund eines stagnierenden Arbeitsmarktes und Leistungsbereichen an die Einnahmenentwicklung der
geringer Lohnsteigerungen. Die Bundesagentur für Arbeit GKV zu koppeln. Dies bedeutet, dass die Ausgaben für
prognostiziert, dass das Beitragsaufkommen bis 2030 nur um ambulante und stationäre Versorgung, Arzneimittel und
etwa 1 % steigen wird, während die Ausgaben um ca. 3 % Heilmittel nicht schneller steigen dürfen als die beitrags-
jährlich wachsen. pflichtigen Einnahmen. Für M-V ist dies eine zweischneidi-
ge Angelegenheit:
Die Reformvorschläge im Detail: Wer trägt • Positiv: Die Begrenzung der Vergütungsanstiege könnte
die Last, wer profitiert? Kostendruck von Praxen und Krankenhäusern nehmen,
die ohnehin mit schlechteren Rahmenbedingungen
Die FKG unterteilt ihre 66 Empfehlungen in drei Kategorien, kämpfen.
die sich nach ihren Auswirkungen auf die Versorgungsquali- • Negativ: Wenn die Inflation und Personalkosten nicht
tät unterscheiden: ausreichend berücksichtigt werden, könnten wirt-
■ Kategorie A*: Reformen mit positiven Auswirkungen auf schaftlich schwache Praxen und kleine Krankenhäuser
die Versorgungsqualität (z. B. Zweitmeinungsverfahren, in M-V in Existenznot geraten. Außerdem könnten ggf.
Begrenzung von Überversorgung). Mitarbeiter aus der Patientenversorgung aussteigen
■ Kategorie A: Reformen mit neutralen Auswirkungen auf die und sich Stellen außerhalb suchen, die ihnen bessere
Versorgungsqualität (z. B. globale Begrenzung der Vergü- Bedingungen bieten könnten.
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