Page 16 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Mai 2026
P. 16

AUS DEM VORSTAND




           2010 alle drei Bereiche über der Inflationsrate. Zwischen 2020   tungsanstiege, Abschaffung der beitragsfreien Ehegatten-
           und 2024 blieb lediglich der ambulante Sektor unterhalb der   versicherung).
           Inflationsrate.                                      ■  Kategorie B: Reformen mit unsicheren oder negativen Aus-
           Die FKG identifiziert zwei zentrale Ursachen für die Ausga-  wirkungen auf die Versorgungsqualität (z. B. höhere Zu-
           benentwicklung:                                         zahlungen, Absenkung des Krankengeldes).
           1.  Die Preiskomponente: In vielen Leistungsbereichen – ins-
             besondere bei Arzneimitteln, Heilmitteln und der stationä-  Eine Auswahl aus den Reformvorschlägen:
             ren Versorgung – stiegen die Vergütungen schneller als die   Die kumulierte Finanzwirkung aller Reformen wird auf
             Einnahmen. Dies führte zu einer Ausgabeninflation, die die   42,3 Mrd. Euro (2027) und 63,9 Mrd. Euro (2030) geschätzt.
             GKV an ihre Grenzen bringt.                        Die größten Einsparungen werden dabei nicht  durch pau-
           2.  Strukturelle Effekte: Über- und Fehlversorgungen, Minder-  schale Kürzungen, sondern durch strukturelle Anpassungen
             einnahmen im Bereich von kostenlos mitversicherten   erzielt:
             Menschen und Menschen, die ALG2 oder Bürgergeld erhal-
             ten, mangelnde Evidenzbasierung bestimmter Leistungen   1.  Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden
             und ineffiziente Verwaltungsstrukturen treiben die Kosten   durch den Bund (12,0 Mrd. Euro 2027)
             weiter in die Höhe.                                   Diese Maßnahme entlastet die GKV direkt, indem der
           Die vorgeschlagenen Reformen zielen daher darauf ab, diese   Bund die Beiträge für Leistungsbezieher von Bürgergeld
           Dynamik zu bremsen – nicht durch pauschale Kürzungen,   übernimmt. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dies eine
           sondern durch zielgenaue Eingriffe in die Vergütungssyste-  entlastende Komponente, da das Bundesland überdurch-
           me, die Bürokratie abbauen und die Versorgung evidenzba-  schnittlich viele Bürgergeldempfänger hat. Allerdings
           sierter gestalten.                                      bleibt die Frage, ob der Bund diese Mehreinnahmen tat-
                                                                   sächlich in die GKV reinvestiert oder ob es sich um eine
           Einnahmen:                                              reine Buchungsmaßnahme handelt. Für M-V könnte dies
           Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV stieg von     langfristig die Finanzierung der GKV stabilisieren, da die
           2,5 % (2025) auf 2,9 % (2026) und wird bis 2030 voraussicht-  finanzielle Belastung durch sozial Schwache auf den Bund
           lich 4,7 % erreichen.                                   übergeht und dieser auch die tatsächlich entstandenen
           Die steigenden Beiträge verstärken die soziale Ungleichheit,   Krankheitskosten übernehmen müsste.
           da Geringverdiener einen größeren Anteil ihres verfügbaren
           Einkommens für Krankenversicherungsbeiträge aufwenden   2.  Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege (5,5 Mrd.
           müssen und deren Netto-Einkommen dadurch überproporti-  Euro 2027)
           onal belastet wird. Gleichzeitig stagniert das Beitragsauf-     Die FKG schlägt vor, die Vergütungssteigerungen in allen
           kommen aufgrund eines stagnierenden Arbeitsmarktes und   Leistungsbereichen an die Einnahmenentwicklung der
           geringer Lohnsteigerungen. Die Bundesagentur für Arbeit   GKV zu koppeln. Dies bedeutet, dass die Ausgaben für
           prognostiziert, dass das Beitragsaufkommen bis 2030 nur um   ambulante und stationäre Versorgung, Arzneimittel und
           etwa 1 % steigen wird, während die Ausgaben um ca. 3 %   Heilmittel nicht schneller steigen dürfen als die beitrags-
           jährlich wachsen.                                       pflichtigen Einnahmen. Für M-V ist dies eine zweischneidi-
                                                                   ge Angelegenheit:
           Die Reformvorschläge im Detail: Wer trägt               •  Positiv: Die Begrenzung der Vergütungsanstiege könnte
           die Last, wer profitiert?                                 Kostendruck von Praxen und Krankenhäusern nehmen,
                                                                     die ohnehin mit schlechteren Rahmenbedingungen
           Die FKG unterteilt ihre 66 Empfehlungen in drei Kategorien,   kämpfen.
           die sich nach ihren Auswirkungen auf die Versorgungsquali-  •  Negativ: Wenn die Inflation und Personalkosten nicht
           tät unterscheiden:                                        ausreichend berücksichtigt werden, könnten wirt-
           ■  Kategorie A*: Reformen mit positiven Auswirkungen auf   schaftlich schwache Praxen und kleine Krankenhäuser
             die Versorgungsqualität (z. B. Zweitmeinungsverfahren,   in M-V in Existenznot geraten. Außerdem könnten ggf.
             Begrenzung von Überversorgung).                         Mitarbeiter aus der Patientenversorgung aussteigen
           ■  Kategorie A: Reformen mit neutralen Auswirkungen auf die   und sich Stellen außerhalb suchen, die ihnen bessere
             Versorgungsqualität (z. B. globale Begrenzung der Vergü-  Bedingungen bieten könnten.


       Seite 172                                                                     ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21