Page 18 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Mai 2026
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AUS DEM VORSTAND




             sozialen Härten führen. Besonders betroffen wären Lang-  gungslücken im ländlichen Raum vergrößern würde. Zu-
             zeitarbeitslose  oder  chronisch  Kranke,  die  aus  gesund-  dem  könnte  die  Vertrauenskultur  zwischen  Ärzten  und
             heitlichen oder sozialen Gründen nicht immer in der Lage   Kassen leiden, wenn Ärzte sich übermäßig kontrolliert
             sind,  die  geforderten  Mitwirkungspflichten  zu  erfüllen.   fühlen, was die Motivation und Zusammenarbeit beein-
             Zudem würde die Umsetzung der Regelung den Verwal-    trächtigen könnte.
             tungsaufwand für Ärzte, Krankenkassen und den Medizi-
             nischen Dienst deutlich erhöhen – erneut eine Arbeitsbe-  10. Absenkung der EBM-Ziffern im Zusammenhang mit Kata-
             lastung für Ärzte,  die nicht nur in unterversorgten Regio-  rakt-OPs (75 Mio. Euro in 2027)
             nen schwer zu stemmen sein wird.                      Der Vorschlag 18 der FKG zielt darauf ab, die Bewertung
                                                                   des technischen Leistungsanteils im Einheitlichen Bewer-
           9.  Automatische Erweiterung des Prüfauftrags des Medizini-  tungsmaßstab (EBM) für bestimmte ärztliche Leistungen
             schen Dienstes (0,45 Mrd. Euro in 2027)               – konkret bei Katarakt-Operationen– abzusenken. Hinter-
              Der Vorschlag 33 der FKG sieht vor, den Prüfauftrag des   grund ist, dass die Vergütung für diese Eingriffe in den
             Medizinischen Dienstes (MD) automatisch zu erweitern,   letzten Jahren deutlich gestiegen ist, ohne dass sich die
             um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen   tatsächlichen Kosten oder der medizinische Aufwand im
             Versorgung systematischer zu überwachen. Bisher wird   gleichen Maße erhöht hätten. Die Kommission argumen-
             der MD vor allem bei konkreten Verdachtsfällen oder   tiert, dass die aktuellen Vergütungssätze überhöht seien
             stichprobenartig tätig. Künftig soll er regelmäßig und flä-  und zu einer unnötigen Belastung der GKV-Finanzen führ-
             chendeckend prüfen, ob erbrachte Leistungen – insbe-  ten. Durch die Absenkung soll die Vergütung wieder an
             sondere im stationären und rehabilitativen Bereich – me-  den tatsächlichen Aufwand und die realen Kosten ange-
             dizinisch notwendig, evidenzbasiert und kosteneffizient   passt werden, um so die Ausgaben der Krankenkassen zu
             sind. Ziel ist  es, Fehlversorgungen,  Übertherapien  und   reduzieren und die Beitragssatzstabilität zu sichern.
             Abrechnungsmanipulationen frühzeitig zu erkennen und      Für Mecklenburg-Vorpommern hätte diese Reform sowohl
             zu unterbinden, um die Finanzstabilität GKV zu sichern   finanzielle als auch versorgungsrelevante Auswirkungen.
             und die Versorgungsqualität zu erhöhen.               Einerseits könnte die Absenkung der Vergütung für Kata-
              Für Mecklenburg-Vorpommern, ein Flächenland mit dün-  rakt-OPs die Ausgaben der GKV spürbar entlasten, da die-
             ner Besiedlung, Ärztemangel und einer überdurchschnitt-  se Operationen zu den häufigsten ambulanten Eingriffen
             lich alten Bevölkerung, hätte diese Reform sowohl Vor- als   gehören. Andererseits birgt der Vorschlag Risiken für die
             auch Nachteile. Einerseits könnte die systematische Prü-  Versorgungsqualität und -verfügbarkeit in M-V. Da die Ver-
             fung durch den MD dazu beitragen, unnötige oder qualita-  gütung für Ärzte und Kliniken sinkt, könnte dies die Wirt-
             tiv minderwertige Behandlungen zu reduzieren, was be-  schaftlichkeit von Katarakt-OPs in Frage stellen.
             sonders Patienten zugute käme, die bisher unnötigen
             Eingriffen  oder  Therapien  ausgesetzt  waren.  Zudem   11. Streichung der vollen Tarifrefinanzierung in der medizini-
             könnte die Maßnahme die Finanzlage der GKV entlasten,   schen  Behandlungspflege  und  Vorsorge/Rehabilitation
             indem sie Überversorgungen und Abrechnungsfehler auf-  (0,19 Mrd. Euro in 2027)
             deckt. Andererseits würde die automatische Erweiterung      Der Vorschlag 57 der FKG sieht vor, die volle Tarifrefinan-
             des Prüfauftrags zu einem erheblichen Mehraufwand für   zierung in der medizinischen Behandlungspflege und in
             Kliniken, Praxen und Reha-Einrichtungen führen. Mehr   der Vorsorge/Rehabilitation abzuschaffen. Bisher werden
             Zeit und Personal würde für Dokumentation und Prüfun-  die Personalkosten in diesen Bereichen vollständig nach
             gen aufgewendet – Ressourcen, die für die direkte Patien-  Tarif bezahlt, was zu hohen Ausgaben für die GKV führt.
             tenversorgung fehlen.                                 Die Kommission argumentiert, dass diese Regelung nicht
              Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Verwaltungs-  mehr zeitgemäß sei und zu einer übermäßigen Kostenbe-
             last für kleinere Praxen und ländliche Kliniken in M-V be-  lastung führe. Stattdessen soll die Finanzierung an tat-
             sonders hoch wäre, da sie oft weniger Personal für die   sächliche Leistungsbedarfe und wirtschaftliche Rahmen-
             Abwicklung von Bürokratie haben als große Krankenhäu-  bedingungen  angepasst  werden,  um  die  Ausgaben  zu
             ser in Ballungsräumen. Dies könnte die Attraktivität des   begrenzen und die Beitragssatzstabilität zu sichern.
             Standorts weiter verringern und die Schließung von Pra-     Für Mecklenburg-Vorpommern hat dieser Vorschlag be-
             xen  oder  Abteilungen  beschleunigen,  was  die  Versor-  sonders weitreichende Konsequenzen, da das Bundes-


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