Page 17 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Mai 2026
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AUS DEM VORSTAND




      3.  Abschaffung  der  beitragsfreien  Ehegattenversicherung   vergütungen zu streichen, um die Ausgaben zu begren-
        (3,5 Mrd. Euro 2027)                                  zen. Für M-V ist dies problematisch, da viele Praxen in
         Bisher sind Ehegatten ohne eigenes Einkommen beitrags-  ländlichen Regionen auf diese Zusatzvergütungen ange-
        frei in der GKV mitversichert. Die FKG schlägt vor, diese   wiesen sind, um wirtschaftlich zu arbeiten. Die Streichung
        Regelung abzuschaffen und stattdessen Beiträge für Mit-  könnte zu negativen Folgen für die flächendeckende Ver-
        versicherte zu erheben. Für M-V könnte dies Mehreinnah-  sorgung führen. Allerdings ist der ambulante Bereich bis-
        men bringen, da in strukturschwachen Regionen oft mehr   her auch den Nachweis schuldig geblieben, dass die TS-
        Haushalte von Sozialleistungen abhängig sind. Allerdings   VG-Konstellation wirklich schnellere Termine bewirkte.
        ist fraglich, ob diese Maßnahme sozial verträglich ist, da
        sie in M-V insbesondere Haushalte mit geringem Einkom-  7.  Obligatorisches Zweitmeinungsverfahren (0,15 Mrd. Euro
        men belastet.                                         2027).
                                                              Um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbes-
      4.  Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags für   sern und unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor
        Arzneimittel (2,3 Mrd. Euro 2027)                     bestimmten planbaren Eingriffen – wie etwa Knie- oder
         Pharmaunternehmen sollen zukünftig höhere Rabatte auf   Hüftoperationen, Wirbelsäuleneingriffen oder Mandelent-
        ihre Arzneimittel zahlen, deren Höhe sich an der Ausga-  fernungen – ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren
        benentwicklung der GKV orientiert. Dies könnte zu signi-  eingeführt werden. Patienten müssten sich vor solchen
        fikanten Einsparungen führen, insbesondere bei teuren   Eingriffen von einem unabhängigen Arzt beraten lassen,
        Medikamenten. Für M-V ist dies relevant, da ländliche Re-  um sicherzustellen, dass die Operation tatsächlich medi-
        gionen  oft  schlechter  mit  Apotheken  versorgt  sind  und   zinisch notwendig ist.
        Patienten daher längere Wege und höhere Transportkos-     In Mecklenburg-Vorpommern könnte diese Regelung zu
        ten in Kauf nehmen müssen. Eine Reduzierung der Arznei-  einer Entlastung der Krankenkassen führen, da überflüs-
        mittelausgaben könnte hier indirekt entlastend wirken,   sige Eingriffe vermieden werden. Gleichzeitig könnte sie
        wenn die eingesparten Mittel in die Verbesserung der Arz-  jedoch die ohnehin langen Wartezeiten auf Termine beim
        neimittelversorgung fließen würden und nicht allein zur   Spezialisten weiter verlängern, da die Kapazitäten (für
        Kostendämpfung genutzt werden würde.                  Zweitmeinungen) – besonders in ländlichen Gebieten –
                                                              begrenzt sind. Zudem würde der zusätzliche Koordinati-
      5.  Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten (0,6 Mrd.   onsaufwand die bereits stark belasteten Arztpraxen und
        Euro 2027)                                            Kliniken in M-V weiter fordern. Zwar könnte die Maßnah-
         Bisher werden die Kosten für Pflegepersonal in der stati-  me die Behandlungsqualität erhöhen, indem sie Fehlver-
        onären Versorgung teilweise über die Fallpauschalen refi-  sorgungen reduziert, doch die praktische Umsetzung
        nanziert.  Die  FKG  schlägt  vor,  diese  Refinanzierung  zu   stellt für ein Flächenland mit Ärztemangel eine erhebliche
        streichen und stattdessen Zusatzentgelte einzuführen.   Herausforderung dar.
        Für M-V ist dies ein kritischer Punkt, da viele Krankenhäu-
        ser insbesondere in ländlichen Regionen zwar für die Ver-  8.  Neuregelung der Mitwirkungspflichten beim Krankengeld
        sorgungssicherheit notwendig sind, aber geringe Fallzah-  (50 Mio. Euro in 2027)
        len haben und daher hohe Fixkosten tragen müssen. Die      Die Kommission empfiehlt, die Mitwirkungspflichten von
        Streichung  der  Tarifrefinanzierung  könnte  dazu  führen,   Versicherten beim Bezug von Krankengeld zu verschär-
        dass kleinere Häuser unwirtschaftlich werden und schlie-  fen. Künftig sollen Versicherte aktiv an ihrer Wiederein-
        ßen müssen. Gerade in unserem dünnbesiedelten Bun-    gliederung in den Arbeitsprozess mitwirken – etwa durch
        desland könnte das negative Folgen für die Patientenver-  regelmäßige Arzttermine, die Teilnahme an Reha-Maß-
        sorgung haben.                                        nahmen oder die Kooperation mit dem Medizinischen
                                                              Dienst (MD) der Krankenkassen. Bei Nichtmitwirkung dro-
      6.  Streichung der Vergütungsregelungen für TSVG-Konstel-  hen Leistungskürzungen oder sogar der Entzug des Kran-
        lationen (1,3 Mrd. Euro 2027)                         kengeldes.
         Die TSVG-Konstellationen (Termin-Servicestellen-Gesetz)      Für Mecklenburg-Vorpommern, wo die Arbeitslosenquote
        ermöglichen Sondervergütungen für bestimmte vertrags-  über dem Bundesschnitt liegt und viele Versicherte auf
        ärztliche Leistungen. Die FKG schlägt vor, diese Sonder-  Krankengeld angewiesen sind, könnte diese Regelung zu


      AUSGABE 5/2026 36. JAHRGANG                                                                           Seite 173
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