Page 17 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Mai 2026
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AUS DEM VORSTAND
3. Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung vergütungen zu streichen, um die Ausgaben zu begren-
(3,5 Mrd. Euro 2027) zen. Für M-V ist dies problematisch, da viele Praxen in
Bisher sind Ehegatten ohne eigenes Einkommen beitrags- ländlichen Regionen auf diese Zusatzvergütungen ange-
frei in der GKV mitversichert. Die FKG schlägt vor, diese wiesen sind, um wirtschaftlich zu arbeiten. Die Streichung
Regelung abzuschaffen und stattdessen Beiträge für Mit- könnte zu negativen Folgen für die flächendeckende Ver-
versicherte zu erheben. Für M-V könnte dies Mehreinnah- sorgung führen. Allerdings ist der ambulante Bereich bis-
men bringen, da in strukturschwachen Regionen oft mehr her auch den Nachweis schuldig geblieben, dass die TS-
Haushalte von Sozialleistungen abhängig sind. Allerdings VG-Konstellation wirklich schnellere Termine bewirkte.
ist fraglich, ob diese Maßnahme sozial verträglich ist, da
sie in M-V insbesondere Haushalte mit geringem Einkom- 7. Obligatorisches Zweitmeinungsverfahren (0,15 Mrd. Euro
men belastet. 2027).
Um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbes-
4. Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags für sern und unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor
Arzneimittel (2,3 Mrd. Euro 2027) bestimmten planbaren Eingriffen – wie etwa Knie- oder
Pharmaunternehmen sollen zukünftig höhere Rabatte auf Hüftoperationen, Wirbelsäuleneingriffen oder Mandelent-
ihre Arzneimittel zahlen, deren Höhe sich an der Ausga- fernungen – ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren
benentwicklung der GKV orientiert. Dies könnte zu signi- eingeführt werden. Patienten müssten sich vor solchen
fikanten Einsparungen führen, insbesondere bei teuren Eingriffen von einem unabhängigen Arzt beraten lassen,
Medikamenten. Für M-V ist dies relevant, da ländliche Re- um sicherzustellen, dass die Operation tatsächlich medi-
gionen oft schlechter mit Apotheken versorgt sind und zinisch notwendig ist.
Patienten daher längere Wege und höhere Transportkos- In Mecklenburg-Vorpommern könnte diese Regelung zu
ten in Kauf nehmen müssen. Eine Reduzierung der Arznei- einer Entlastung der Krankenkassen führen, da überflüs-
mittelausgaben könnte hier indirekt entlastend wirken, sige Eingriffe vermieden werden. Gleichzeitig könnte sie
wenn die eingesparten Mittel in die Verbesserung der Arz- jedoch die ohnehin langen Wartezeiten auf Termine beim
neimittelversorgung fließen würden und nicht allein zur Spezialisten weiter verlängern, da die Kapazitäten (für
Kostendämpfung genutzt werden würde. Zweitmeinungen) – besonders in ländlichen Gebieten –
begrenzt sind. Zudem würde der zusätzliche Koordinati-
5. Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten (0,6 Mrd. onsaufwand die bereits stark belasteten Arztpraxen und
Euro 2027) Kliniken in M-V weiter fordern. Zwar könnte die Maßnah-
Bisher werden die Kosten für Pflegepersonal in der stati- me die Behandlungsqualität erhöhen, indem sie Fehlver-
onären Versorgung teilweise über die Fallpauschalen refi- sorgungen reduziert, doch die praktische Umsetzung
nanziert. Die FKG schlägt vor, diese Refinanzierung zu stellt für ein Flächenland mit Ärztemangel eine erhebliche
streichen und stattdessen Zusatzentgelte einzuführen. Herausforderung dar.
Für M-V ist dies ein kritischer Punkt, da viele Krankenhäu-
ser insbesondere in ländlichen Regionen zwar für die Ver- 8. Neuregelung der Mitwirkungspflichten beim Krankengeld
sorgungssicherheit notwendig sind, aber geringe Fallzah- (50 Mio. Euro in 2027)
len haben und daher hohe Fixkosten tragen müssen. Die Die Kommission empfiehlt, die Mitwirkungspflichten von
Streichung der Tarifrefinanzierung könnte dazu führen, Versicherten beim Bezug von Krankengeld zu verschär-
dass kleinere Häuser unwirtschaftlich werden und schlie- fen. Künftig sollen Versicherte aktiv an ihrer Wiederein-
ßen müssen. Gerade in unserem dünnbesiedelten Bun- gliederung in den Arbeitsprozess mitwirken – etwa durch
desland könnte das negative Folgen für die Patientenver- regelmäßige Arzttermine, die Teilnahme an Reha-Maß-
sorgung haben. nahmen oder die Kooperation mit dem Medizinischen
Dienst (MD) der Krankenkassen. Bei Nichtmitwirkung dro-
6. Streichung der Vergütungsregelungen für TSVG-Konstel- hen Leistungskürzungen oder sogar der Entzug des Kran-
lationen (1,3 Mrd. Euro 2027) kengeldes.
Die TSVG-Konstellationen (Termin-Servicestellen-Gesetz) Für Mecklenburg-Vorpommern, wo die Arbeitslosenquote
ermöglichen Sondervergütungen für bestimmte vertrags- über dem Bundesschnitt liegt und viele Versicherte auf
ärztliche Leistungen. Die FKG schlägt vor, diese Sonder- Krankengeld angewiesen sind, könnte diese Regelung zu
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