Page 15 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Juni 2026
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KAMMERWAHL 2026
Ankündigung der Wahl zur
Kammerversammlung 2026
Gemäß § 2 der Wahlordnung der Ärztekammer Mecklen- wählbar ist, wer
burg-Vorpommern ist die im Wahljahr 2026 durchzuführen- 1. staatliche Aufsichtsbefugnisse über die Kammer ausübt,
de Wahl zur Kammerversammlung durch den Wahlaus- 2. hauptberuflicher Mitarbeiter der Kammer ist,
schuss schriftlich im Ärzteblatt anzukündigen. 3. infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffent-
licher Ämter nicht besitzt.
Der Wahlausschuss gibt hierzu Folgendes bekannt:
5. Wahlvorschläge und Einreichungsfrist
1. Anzahl der zu wählenden Mitglieder der
Kammerversammlung Die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sind vom
01.07. bis 31.07.2026 beim Wahlleiter einzureichen. Die Über-
Die Gesamtzahl der zu wählenden Mitglieder der Kammerver- mittlung des unterzeichneten Wahlvorschlags per Post, durch
sammlung beträgt 75. Hiervon werden 65 Bewerber aufgrund Hochladen des unterzeichneten und eingescannten Wahlvor-
von Listenwahlvorschlägen in den einzelnen Wahlkreisen und schlages in dem eigens dafür eingerichteten Bereich des Mit-
10 Bewerber aufgrund von Einzelwahlvorschlägen über eine gliederportals der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist
Landesliste gewählt. zulässig. Bei der Einreichung der Wahlvorschläge und Zustim-
mungserklärungen durch Hochladen im Mitgliederportal der
2. Wählerliste Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erhält der Übermitt-
ler eine Bestätigung des Eingangs. Die Originalunterlagen sind
Der Wahlleiter stellt eine Liste sämtlicher wahlberechtigter Ärz- durch den Übermittler bis zur Zulassung des Wahlvorschlags
te auf (Wählerliste). Die Wählerliste und die Wahlordnung wer- aufzubewahren und auf Verlangen des Wahlausschusses die-
den nach Feststellung der wahlberechtigten Kammermitglie- sem zur Prüfung im Original vorzulegen.
der (Stichtag: 31. Mai 2026) unverzüglich bis einschließlich 15.
Juni 2026 während der Geschäftsstunden bei der Ärztekammer Die Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlkreisen müssen
zur Einsichtnahme ausgelegt. mindestens so viele Bewerber enthalten, wie Mitglieder der
Einsprüche gegen die Wählerliste können beim Wahlleiter nur Kammerversammlung in dem betreffenden Wahlkreis zu wäh-
bis zum 15. Juni 2026 schriftlich eingereicht werden. len sind (Listenwahlvorschläge). Neben der Wahl in den Wahl-
Der Wahlausschuss entscheidet bis zum 30. Juni 2026 über die kreisen wird im gesamten Kammergebiet aufgrund von Einzel-
Einsprüche gegen die Wählerliste. wahlvorschlägen gewählt.
3. Aktives Wahlrecht Ein Bewerber kann sich sowohl über einen Listenwahlvorschlag
im Wahlkreis als auch über einen Einzelwahlvorschlag für die
Wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, die Wahl bewerben.
1. bis zum 31.05. des Wahljahres bei der Kammer gemeldet
sind, In den Wahlvorschlägen für die Wahlkreislisten und die Landes-
2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 9 der Satzung liste sind die Kandidaten unter Angabe ihres Familiennamens,
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern) und Vornamens, akademischen Grades, Geburtsdatums und der
3. in der Wählerliste eingetragen sind. erworbenen oder angestrebten Fachgebietsbezeichnungen
aufgeführt. Auf jeder Wahlkreisliste gilt die erste Person auf der
4. Passives Wahlrecht Liste als Vertrauensperson, welche auch die Reihenfolge der
Kandidaten auf diesem Vorschlag festlegt und als Ansprech-
Wählbar ist jedes wahlberechtigte Kammermitglied, dem das partner für den Wahlausschuss gilt. Die Wahlkreisliste darf kei-
passive Berufswahlrecht nicht aberkannt worden ist. Nicht ne Kurzbezeichnung (Kennwort) enthalten.
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