Page 20 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Juni 2026
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Hallo MFA!
Gemeinsam vorsorgen: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für
Medizinische Fachangestellte und Praxisinhaber
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Medizinische Fachangestellte als zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter ein
zentrales Thema angesichts des oft eher moderaten Gehaltsniveaus und der drohenden Rentenlücke. Anders als in vielen
anderen Branchen gibt es für MFA einen besonderen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung, den der Verband me-
dizinischer Fachberufe bereits 2008 mit den Arbeitgebervertretern geschlossen hat. Ist die MFA im Verband und der Arbeit-
geber in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten
(AAA) organisiert oder wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den Tarifvertrag Bezug genommen, ist dieser bindend für
beide Parteien. Natürlich ist eine freiwillige Vorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung immer möglich und empfehlens-
wert. Wenn eine Entgeltumwandlung erfolgen soll, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss in
Höhe von mindestens 15 % auf den Entgeltbeitrag zu leisten. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber doch direkt an, der dann mit
Ihnen und dem Versicherungsvertreter eine individuelle Rechnung mit den Vor- und Nachteilen für Sie erstellen kann.
Ihre tariflichen Leistungen als MFA im Überblick
(gemäß Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge MFA - GesundheitsRente)
1. Monatlicher Arbeitgeber-Festbetrag
Vollzeit & Teilzeit Auszubildende Geringfügig/Teilzeit
(ab 18 Std./Woche) (nach Probezeit) (unter 18 Std./Woche)
76 € 53 € 43 €
2. Bonus bei Eigeninitiative
Bei eigener Aufstockung des Betrages durch Entgeldumwandlung:
Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss auf Eigenanteil: +20 % (mindestens jedoch 10 €)
Vorteile für Sie als MFA Nachteile für Sie als MFA
- die rein arbeitgeberfinanzierte Komponente ist eine - Weniger Netto vom Brutto: Bei der Entgeltumwand-
direkte Rentenerhöhung für später lung fehlt am Ende des Monats ein wenig Geld auf dem
Konto.
- Zusatz-Zuschuss bei Eigenanteil: Wenn Sie selbst einen - Minimal geringere gesetzliche Rente: Da durch die
Teil Ihres Bruttogehalts umwandeln (Entgeltumwandlung), Umwandlung weniger in die gesetzliche Rentenversich-
muss der Arbeitgeber laut Tarifvertrag oft einen Zuschuss erung eingezahlt wird, sinken die Rentenansprüche
von 20 % (mindestens 10 €) dazugeben. Das ist lukrativer als minimal. Die bAV muss diesen Verlust also deutlich
der gesetzliche Standard von 15 %. übertreffen.
- Brutto-Spar-Effekt: Da die Beiträge direkt vom Bruttoge- - Nachgelagerte Versteuerung: Die Auszahlungen aus
halt abgehen, sinkt die Steuer- und Sozialabgabenlast. der bAV im Rentenalter müssen dann mitversteuert
Im Jahr 2026 können bis zu 338 € monatlich sozialversiche- werden und ggf. muss bei den Krankenkassenbeiträgen
rungsfrei und sogar bis zu 676 € steuerfrei eingezahlt werden. draufgezahlt werden.
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