Page 16 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Juni 2026
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KAMMERWAHL 2026
Ein Wahlvorschlag wird zugelassen, wenn Die Wahlvorschläge für die Wahlen im Wahlkreis müssen
1. mindestens 10 wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte ihn un- durch Kammermitglieder unterzeichnet werden, die dem
terschrieben haben, wobei die Voraussetzung für nur eine Wahlkreis angehören, für den der Vorschlag erfolgt. Die
Wahlkreisliste und für die Landesliste jeweils getrennt vor- Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sind bis zum
liegen muss, 31. Juli 2026 beim Wahlleiter einzureichen. Es wird darauf
2. die Kandidaten wählbar sind und der Aufnahme in den hingewiesen, dass nur fristgerecht eingereichte Wahl-
Wahlvorschlag schriftlich gegenüber dem Wahlausschuss vorschläge berücksichtigt werden und dass nur gewählt wer-
zugestimmt haben, den kann, wer in einem solchen Wahlvorschlag aufgenom-
3. die Kandidaten nicht dem Wahlausschuss angehören, men ist.
4. er mindestens so viele Kandidaten enthält, wie Mitglieder
der Kammerversammlung in dem betreffenden Wahlkreis Die Wahlvorschläge werden durch den Wahlausschuss geprüft.
zu wählen sind,
Alle zugelassenen Wahlvorschläge werden im November im
Wahlvorschläge, die Mitteilungsblatt der Ärztekammer bekannt gemacht.
1. nicht alle Angaben nach § 8 Abs. 4 enthalten,
2. nicht den Erfordernissen des § 8 Abs. 5 Buchstabe a) und d) 6. Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen
entsprechen oder
3. ohne die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Kandi- Der Wahlleiter hat am 1. Mai 2026 die Anzahl der in jedem Wahl-
daten eingereicht worden sind, kreis zu wählenden Vertreter gemäß § 8 Abs. 1 Wahlordnung
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ermittelt.
können bis zum 30. September, 12:00 Uhr des Wahljahres be-
richtigt werden. Die Zahl der in den Wahlkreisen zu wählenden Vertreter für
Wird der Mangel nicht fristgerecht beseitigt, werden die Wahl- die Kammerversammlung wird hiermit wie folgt bekannt ge-
vorschläge unzulässig. geben:
Wahlkreis Nr. Wahlkreis Zahl der Ärzte per Zahl der zu wählen-
1. Mai 2026 den Vertreter
1 Bad Doberan 730 4
2 Demmin 310 2
3 Greifswald 1238 6
4 Güstrow 661 3
5 Ludwigslust 432 2
6 Mecklenburg - Strelitz 347 2
7 Müritz 427 2
8 Neubrandenburg 712 4
9 Nordvorpommern 496 3
10 Nordwestmecklenburg 468 2
11 Ostvorpommern 671 4
12 Parchim 563 3
13 Rostock 2529 13
14 Rügen 356 2
15 Schwerin 1201 6
16 Stralsund 604 3
17 Uecker - Randow 400 2
18 Wismar 373 2
Gesamt: 12518 65
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