Page 16 - Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern, Juni 2026
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KAMMERWAHL 2026




           Ein Wahlvorschlag wird zugelassen, wenn              Die Wahlvorschläge für die Wahlen im Wahlkreis müssen
           1.  mindestens 10 wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte ihn un-  durch Kammermitglieder unterzeichnet werden, die dem
             terschrieben haben, wobei die Voraussetzung für nur eine   Wahlkreis angehören, für den der Vorschlag erfolgt. Die
             Wahlkreisliste und für die Landesliste jeweils getrennt vor-  Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen sind bis zum
             liegen muss,                                       31. Juli 2026 beim Wahlleiter einzureichen. Es wird darauf
           2.  die Kandidaten wählbar sind und der Aufnahme in den   hingewiesen, dass nur fristgerecht eingereichte Wahl-
             Wahlvorschlag  schriftlich  gegenüber  dem  Wahlausschuss   vorschläge berücksichtigt werden und dass nur gewählt wer-
             zugestimmt haben,                                  den kann, wer in einem solchen Wahlvorschlag aufgenom-
           3.  die Kandidaten nicht dem Wahlausschuss angehören,  men ist.
           4.  er mindestens so viele Kandidaten enthält, wie Mitglieder
             der Kammerversammlung in dem betreffenden Wahlkreis   Die Wahlvorschläge werden durch den Wahlausschuss geprüft.
             zu wählen sind,
                                                                Alle zugelassenen Wahlvorschläge werden im November im
           Wahlvorschläge, die                                  Mitteilungsblatt der Ärztekammer bekannt gemacht.
           1.  nicht alle Angaben nach § 8 Abs. 4 enthalten,
           2.  nicht den Erfordernissen des § 8 Abs. 5 Buchstabe a) und d)   6. Höchstzahl der zu vergebenden Stimmen
             entsprechen oder
           3.  ohne die schriftlichen Zustimmungserklärungen der Kandi-  Der Wahlleiter hat am 1. Mai 2026 die Anzahl der in jedem Wahl-
             daten eingereicht worden sind,                     kreis zu wählenden Vertreter gemäß § 8 Abs. 1 Wahlordnung
                                                                der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ermittelt.
           können bis zum 30. September, 12:00 Uhr des Wahljahres be-
           richtigt werden.                                     Die Zahl der in den Wahlkreisen zu wählenden Vertreter für
           Wird der Mangel nicht fristgerecht beseitigt, werden die Wahl-  die Kammerversammlung wird hiermit wie folgt bekannt ge-
           vorschläge unzulässig.                               geben:



               Wahlkreis Nr.                    Wahlkreis                    Zahl der Ärzte per    Zahl der zu wählen-
                                                                                1. Mai 2026        den Vertreter

                    1                          Bad Doberan                         730                   4
                    2                            Demmin                            310                   2
                    3                           Greifswald                         1238                  6
                    4                            Güstrow                           661                   3
                    5                           Ludwigslust                        432                   2
                    6                       Mecklenburg - Strelitz                 347                   2
                    7                             Müritz                           427                   2
                    8                         Neubrandenburg                       712                   4
                    9                        Nordvorpommern                        496                   3
                    10                     Nordwestmecklenburg                     468                   2
                    11                        Ostvorpommern                        671                   4
                    12                           Parchim                           563                   3
                    13                           Rostock                           2529                 13
                    14                            Rügen                            356                   2
                    15                           Schwerin                          1201                  6
                    16                           Stralsund                         604                   3
                    17                        Uecker - Randow                      400                   2
                    18                            Wismar                           373                   2
                 Gesamt:                                                          12518                 65



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